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Beratungs- und Pflegeleistungen

Beratungs- und Pflegeleistungen




erste Schritte - Beratung

Beratung
Unsere Mitarbeiter beraten Sie umfassend und erarbeiten mit Ihnen bzw. Ihren betroffenen Angehörigen maßgeschneiderte Lösungen. 

Je nach den Erfordernissen und Wünschen des/der Pflegebedürftigen stimmen wir unsere Leistungen individuell ab, halten sie schriftlich fest und dokumentieren auch die Durchführung. 

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei allen organisatorischen und bürokratischen Fragen bzw. Formalitäten und begleiten Sie zu den entsprechenden Ämtern. 
Anträge auf Hilfe zur Pflege, Grundsicherung, Wohngeld, Befreiung von der GEZ oder Schreiben an Behörden sind uns ebenso vertraut wie die Klärung von finanziellen Problemlagen.

Pflegestufen

Pflegestufen

Jeder Mensch braucht unterschiedlich viel Pflege-Hilfe. Um eine einheitliche Behandlung möglich zu machen, wurden bei Einführung der Pflegeversicherung drei Pflegestufen definiert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der sogenannten Grundpflege: Wie viel Unterstützung benötigt der Mensch für Körperpflege, Kleidung, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu benötigten Wege? 

Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz
Ist der regelmäßige tägliche Hilfsbedarf geringer als 90 Minuten, liegt keine Pflegestufe vor. Dennoch können bei entsprechenden Voraussetzungen Hilfsmittel bewilligt werden. 

Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
liegt vor, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. 

Pflegestufe II – Schwerpflegebedürfigkeit
ist gegeben, wenn täglich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Außerdem muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein. 

Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürfigkeit
Diese beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist.

Leistungen im Einzelnen

Die Grundpflege : 

umfasst alle Maßnahmen, die Ihnen das Gefühl geben, rundum versorgt und gepflegt zu sein. 
Sie beinhaltet im Einzelnen:
* individuelle, aktivierende Körperpflege
* Bäder, Duschen, Haarpflege, Hautpflege
* Rasur, Frisur und Nagelpflege
* An- und Auskleiden
* Inkontinenz-Versorgung
* Fachgerechte Lagerung bei Bettlägerigkeit
* Durchführung von Prophylaxen
* Mobilisation und Rehabilitation


Häusliche Kranken- und Behandlungspflege in Zusammenarbeit mit den Hausärzten :
dazu gehören im Einzelnen:
* Verbandswechsel
* Wundversorgung und Wundpflege
* Injektionen
* Überwachung von Infusionen
* Medikamentengabe und Überwachung
* Blutdruckmessung
* Blutzuckerkontrolle
* Versorgung von Dauerblasenkatheter (Wechsel nach ärztlicher Anordnung)
* Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
* Absaugen von Sekreten
* Inhalationen
* Einläufe und Klistiere
* Künstliche Ernährung durch PEG – Sonden
* Gezielte Mobilisation


Hauswirtschaftliche Versorgung

Neben der Versorgung unserer Pflegekunden mit Grundpflege, häuslicher Kranken- und Behandlungspflege sowie psychosozialer Betreuung bieten wir im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung folgende Leistungen an:
* Müllentsorgung
* Vermittlung von ergänzenden Diensten, wie Mittagstisch, Hausnotruf, Krankengymnastik, Fußpflege und Friseur
* Begleitung außer Haus (z.B. Arztbesuche)
* Einkaufen
* Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten
* Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
 

weitere Hilfsangebote        


















* gerne versorgen wie auch Ihre Haustiere

http://www.ambulanterpflegedienst-ebbecke.de/de/Beratungs--und-Pflegeleistungen?printview=1
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